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Der Erste Termin ist grundsätzlich für Ihre Befundung und Untersuchung vorgesehen, damit wir Ihnen die bestmögliche Therapie bieten können. Parkmöglichkeiten befinden sich neben dem Haus.

Kassenpatienten

Bitte bringen Sie folgendes zu Ihrem ersten Termin mit:

  • Ärztliche Verordnung, ggf. Vorder- und Rückseite

  • Krankenversichertenkarten

  • Befreiungsausweis, falls Sie von der Zuzahlung befreit sind

  • relevante Dokumente wie Befunde, Röntgenaufnahmen oder OP-Berichte

  • ein eigenes Handtuch

  • sportliche oder bequeme Kleidung

 

Bei Ihrem ersten Termin möchten wir uns extra viel Zeit für Sie nehmen, um Ihre Problematiken bestmöglich einzuordnen. Bitte erscheinen Sie daher ca. 15 Minuten vorher, um Ihren Aufnahmebogen in Ruhe ausfüllen zu können.

 

Bitte beachten Sie, dass ein Kassenrezept innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellungsdatum begonnen werden muss!

Privatpatienten

Bitte bringen Sie folgendes zu Ihrem ersten Termin mit:

  • Ärztliche Verordnung, ggf. Vorder- und Rückseite

  • relevante Dokumente wie Befunde, Röntgenaufnahmen oder OP-Berichte

  • ein eigenes Handtuch

  • sportliche oder bequeme Kleidung

 

Bitte erscheinen Sie ca. 15 Minuten vor Ihrem Termin, um Ihren Aufnahmebogen in Ruhe ausfüllen zu können und die anfallende Honorarvereinbarung mit uns zu erstellen. Somit haben wir ausreichend Zeit, um uns bei Ihrem ersten Besuch besonders intensiv um Sie zu kümmern.

 

Bitte beachten Sie, dass die mit uns getroffene Honorarvereinbarung auch dann gültig bleibt, wenn eine Erstattung durch Ihre Erstattungsstellen nicht oder nicht in voller Höhe gewährleistet wird.

Gemäß § 614 BGB ist die Vergütung stets sofort fällig, unabhängig vom Zeitpunkt einer möglichen Erstattung durch Ihre Erstattungsstelle.

Selbstzahler

Bitte bringen Sie folgendes zu Ihrem ersten Termin mit:

  • Untersuchungsergebnisse und relevante Dokumente wie Befunde, Röntgenaufnahmen, OP-Berichte oder Arztbriefe

  • ein eigenes Handtuch

  • sportliche oder bequeme Kleidung

  • Liste mit Medikamenten, die Sie zurzeit einnehmen

 

Bitte beachten Sie bei Ihrem ersten Termin ca. 15 Minuten früher zu erscheinen, um allgemeine Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand klären zu können. Somit haben wir im Anschluss mehr Zeit für Ihre Behandlung.

Terminabsagen

Eine Terminabsage sollte nur in dringenden Fällen, spätestens 24 Stunden vor der Behandlung erfolgen.
Bei versäumten oder nicht rechtzeitig abgesagten Terminen, die nicht anderweitig vergeben werden können, wird Ihnen die für diesen Termin vorgesehene Verordnungsleistung aufgrund der gesetzlichen Regelung (§ 252 BGB, § 611, Satz 3, SGB) privat in Rechnung gestellt.

Ein nicht wahrgenommener Termin kann selbstverständlich, innerhalb der Fristsetzung der jeweiligen Krankenkasse, nachgeholt werden.

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